SEX IN DER EHE
>> Ein Mann wollte sich scheiden lassen, weil ihn seine Frau seit Jahren Sex verweigere. Sie habe ihm erklärt, sie empfinde nichts beim Geschlechtsverkehr, sie sei sogar imstande währenddessen Zeitung zu lesen. < <
Der Bundesgerichtshof hat daraufhin folgende Leitlinie zum Sex in der Ehe aufgestellt:
Die Frau genügt ihren ehelichen Pflichten nicht schon damit, dass sie die Beiwohnung teilnahmslos geschehen lässt. Die Ehe fordert von ihr eine Gewährung in ehelicher Zuneigung und Opferbereitschaft und verbietet es, Gleichgültigkeit oder Widerwillen zur Schau zu tragen. (BGH NJW 1967, S. 1078)
UNFALLVERSICHERTER SEX
>> Eine 35-jährige Sekretärin hatte sich beim Sex mit ihrem Freund (Reiterstellung) so schwer verletzt, dass sie heute im Rollstuhl sitzt. Sie verklagte ihre beiden Unfallversicherungen auf Invaliditätsleistungen. < <
Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab der Klage statt.
Die Gutachter hielten es für möglich, dass man bei heftigen Beischlafbewegungen einen Meter weit weg geschleudert wird. Die Hamburg-Mannheimer und der Deutsche Lloyd mussten insgesamt 396 000 Euro zahlen. (OLG Düsseldorf VersR 2000, S. 961)
PARTNERTAUSCH
>> Ein Mann klagte erfolglos gegen seine Frau, weil die nach dem Sex-Tausch den neuen Partner gleich im Haus behielt und ihren Gatten hinauswerfen wollte. <<
Das Gericht in Zweibrücken begründete die Entscheidung so:
Wer den geschlechtsvertraulichen Umgang seines Ehegatten mit einem Dritten billigt, verletzt damit selbst die Integrität seiner Ehe und kann infolgedessen nicht verlangen, dass sie der Ehegatte und der Dritte achten.